Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Landeck nach dem Forstgesetz 1975

Aufgrund der geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen herrscht speziell in südexponierten Waldbeständen bis auf 1.500 m Seehöhe große Trockenheit und ist daher von einer erhöhten Waldbrandgefahr auszugehen.

Mit 15.03.2021 wird die Verordnung vom 02.03.2021 mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt.

Download:
aufhebung_verordnung_walbrandgefahr_15032021

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